Die 6 Stundenregel, 4 Stundenregel, 3 Stundenregel...
Die Stundenregel wird zum Problem bei Finanzierungen
Sehr geehrter Photovoltaik Anlagen Betreiber,
zur besseren Übersicht und Verständnis, worum es geht, zunächst eine Tabelle mit den aktuellen Rechtbedingungen für PV Anlagen.
Diese Rechteregelungen beziehen sich auf den Spotmarktpreis.
Erklärung der Preise:
1. Spotmarktpreis (Day-Ahead)
Der Preis, zu dem Strom einen Tag im Voraus an der Strombörse für jede einzelne Stunde gehandelt wird – er schwankt stark und kann auch negativ sein.
2. Terminmarktpreis (Futures)
Ein durchschnittlicher Preis, zu dem Strom für Monate oder Jahre im Voraus gekauft oder verkauft wird – oft von großen Firmen zur Planung genutzt.
3. Regelenergiepreis:
Der Preis, den Stromanbieter bekommen, wenn sie kurzfristig mehr oder weniger Strom einspeisen, um das Netz stabil zu halten.
4. Referenzmarktwert:
Ein monatlich berechneter Durchschnittswert des Spotmarktpreises, der z.B. bei der Förderung für Wind- und Solarstrom als Vergleichswert dient.
wer die sog. 6 Stunderegel kennt, diese wurde mittlerweile modifiziert und im § 51 EEG 2023 definiert (Quelle: Bundesministerium der Justiz)
Erklärung: Wenn der Spotmarktpreis aktuell bei Neuanlagen ab einer Viertelstunde Null oder negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum, in dem der Spotmarktpreis ohne Unterbrechung negativ ist, auf null.
Dies betrifft Betreiber von Solaranlagen, Anlagengröße siehe Tabelle oben, welche nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, relevant hier ist das Inbetriebnahmedatum gemäß obiger Tabelle.
Im EEG 2014 § 24 erstmals geregelt, im EEG 2017 §51 (besondere Beachtung findet hier §24) heißt es:
Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombörse
EPEX Spot SE in Paris an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist, verringert sich der
anzulegende Wert nach § 23 Absatz 1 Satz 2 für den gesamten Zeitraum, in denen die Stundenkontrakte ohne
Unterbrechung negativ sind, auf null.
Im Klartext bedeutet das: Ist an der Strompreisbörse der Verkaufspreis für Strom länger als oben aufgeführte Stunden auf 0, erhalt der Anlagenbetreiber KEINE Einspeisevergütung für diesen Zeitraum.
Beispiel 1:
Photovoltaikanlage, 1.000kWp, Inbetriebnahme 2017, Börsenstrompreis (Spotmarktpreis) auf 0 für 5 Stunden
keine Auswirkungen
*
Beispiel 2:
Photovoltaikanlage, 1.000kWp, Inbetriebnahme 2017, Börsenstrompreis (Spotmarktpreis) auf 0 für 6 Stunden
keine Förderung gem. EEG für diese 6 Stunden
*
Beispiel 3:
Photovoltaikanlage, 1.000kWp, Inbetriebnahme 2026, Börsenstrompreis (Spotmarktpreis) auf 0 ab 16 Minuten keine Förderung gem. EEG sowie Marktprämie diese anhaltende Zeit.
Die angehängte Laufzeitverlängerung gem. §51a taugt hier nichts, denn alle Beiträge müssten weiterlaufen (Versicherung, Landpacht, Direktvermarktung etc.) das ist über den EEG Förderzeitraum Status heute nicht rentabel und es ist weder technisch, noch Betriebswirtschaftlich machbar, eine PV Freiflächenanlage, zusammen gerechnet wenige Tage weiter laufen zu lassen. Das ist zivil- und finanzwirtschaftlich realitätsfremd.
Auch ist die eingespeiste Strommenge in diesem Zeitraum an den Netzbetreiber zu übermitteln, ansonsten verringert sich bei bereits einmaligem negativen Strompreis im Kalendermonat die Vergütung um 5% pro Kalendertag über den gesamten Monat.
Hier können Sie sich die aktuellen Werte selbst auslesen:
Es ist klar ersichtlich, dass hier alle monetären Einbußen durch eben diese Regelung den Strommarkt betreffend, klar auf den Anlagenbesitzer abgewälzt werden.
Unsere Kunden haben im April 2024 im Schnitt 17,5% Einbußen durch diese Regelung. Das gefährdet die Betreibersicherheit während Finanzierungen glasklar.
Im TV, in der Presse und bei jeder öffentlichen Veranstaltung wird durch die Politiker vermittelt, die Erneuerbaren Energien zu fördern. Doch hier ist klar ersichtlich, dass durch die finanzielle Schlechterstellung der Erzeuger wieder einmal der einfachste Weg gegangen wird, die Konzerne werden geschont und der Anlagenbesitzer, einst sollte die PV Anlage die Rente sichern, nun kräftig zur Kasse gebeten wird.
Wir fordern klar: Hier muss eine gerechte und vor allem tragbare Lösung für alle gefunden werden.
Ihr Team von Solartechnik Bayern
